Im Aktionszeitraum vom 18.05. bis 19.07.2026 lösen Sie mit einer qualifizierten Anfrage und anschließendem Schrankkauf ab 4.500 € Schrankwert eine 202,60 € Vereinsspende aus.
Ob Mitglied, Fan oder Unterstützer: Nennen Sie einfach den Sportverein Ihrer Wahl im Kommentarfeld Ihrer Anfrage.
Es gelten die unten genannten Teilnahmebedingungen.
Aktueller Stand:
Vereine genannt
Aufträge angegeben
Spendensumme*
Füllen Sie die Anfrage zu Ihrem neuen Schrank nach Maß mit kostenlosem Aufmaß und Beratung bis zum Kommentarfeld aus.
Tragen Sie im Kommentarfeld den Sportverein, den Sie unterstützen möchten ein und ggf. zusätzliche Informationen zu Ihrem Schrankprojekt.
Unser Schrankheld kommt zu Ihnen nach Hause, plant mit Ihnen Ihren Schrank und wenn alles passt, kaufen Sie ihn.
Ab einem Schrankwert von 4.500 € wird Ihr Auftrag spendenberechtigt.
Nach dem Kauf spenden wir nach dem Aktionszeitraum den Betrag an den genannten Sportverein.
Sportvereine bringen Menschen zusammen. Auf dem Platz, in der Halle, am Spielfeldrand und im Vereinsheim. Mit dem Schrankhelden Heimspiel unterstützen Sie genau diese Arbeit: Jugendtraining, Ausrüstung, neue Trikots, Vereinsfeste oder den nächsten Spieltag.
Sie bekommen Ihren Wunschschrank. Ihr Wunsch-Verein bekommt Rückenwind.
18.05.–19.07.26
Aktionszeitraum des Schrankhelden Heimspiels
Spende pro qualifiziertem Schrankkauf
Extra für den Verein mit den meisten Spendenaufträgen
Je mehr Mitglieder, Fans, Familien und Unterstützer Ihren Verein bei einer qualifizierten Schrankanfrage nennen, desto mehr Spendenaufträge können für Ihren Verein entstehen.
Der Verein mit den meisten Spendenaufträgen erhält am Ende zusätzlich 2.026 €.
Wir stellen Ihnen kostenloses Werbematerial zur Verfügung, damit Sie die Aktion schnell und einfach in Ihrem Verein teilen können – zum Beispiel für WhatsApp-Gruppen, Social Media, Newsletter oder das Vereinsheim.
Sie erhalten auf Wunsch: Social-Media-Vorlagen, Story-Grafiken, WhatsApp-Texte, Aushang/Plakat, Flyer, kurzen Erklärungstext für Newsletter oder Website.
*Pflichtfeld
Spendenberechtigt sind gekaufte Schrankprojekte ab einem Schrankwert von 4.500 € bei teilnehmenden Schrankhelden-Partnern im Aktionszeitraum.
Nein, Sie müssen kein Mitglied in einem Sportverein sein, um ihn angeben zu können. Egal ob Fan, Unterstützer oder Mitglied – jeder kann seine Anfrage für diese Spendenaktion qualifizieren.
Die Spende wird am Ende des Aktionszeitraums ausgelöst, wenn aus der Anfrage ein qualifizierter Schrankkauf entsteht und der Sportverein eindeutig benannt wurde.
Geben Sie den vollständigen Vereinsnamen einfach im Kommentarfeld Ihrer Anfrage an.
Unterstützt werden können eingetragene Sportvereine in Deutschland und Österreich.
Es kann nur ein Verein pro Auftrag hinterlegt werden.
Jeder Auftrag wird intern geprüft, ob der regionale Partner an der Aktion teilnimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kunde informiert.
Kurze Info: Über 90% unserer Partner nehmen teil 😉
Der Sportverein mit den meisten qualifizierten Spendenaufträgen im Aktionszeitraum erhält zusätzlich 2.026 €
Bei Gleichstand der genannten Vereine, wird der Spendenbetrag gleichmäßig aufgeteilt.
Anlässlich der Aktion „Das Schrankhelden Heimspiel – Für Ihr Zuhause, für Ihren Verein“ gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
Veranstalter der Aktion ist die:
Schrankhelden GmbH
Plauener Str. 32
90513 Zirndorf
Tel.: 0911/477 382 24
Website: www.dieschrankhelden.de
E-Mail: service@dieschrankhelden.de
im Folgenden „Veranstalter“.
Die Aktion wird eigenständig durch den Veranstalter durchgeführt und steht in keiner Verbindung zu offiziellen Fußballturnieren, deren Veranstaltern, Rechteinhabern, Sponsoren oder Partnern. Es wird keine offizielle Partnerschaft, Förderung, Unterstützung oder sonstige Verbindung zu Dritten behauptet oder begründet.
Soweit die Aktion über Social-Media-Plattformen wie Instagram oder Facebook beworben wird, steht sie in keiner Verbindung zu diesen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Mit Teilnahme an der Aktion erkennen Kundinnen und Kunden sowie teilnehmende Sportvereine diese Teilnahmebedingungen an.
Die Aktion beginnt am 18.05.2026 und endet am 19.07.2026 um 23:59 Uhr.
Die Aktion gilt für alle teilnehmenden Franchisepartner der Schrankhelden. Nicht alle Schrankhelden-Standorte oder Regionen nehmen automatisch an der Aktion teil. Ob ein Schrankprojekt über einen teilnehmenden Franchisepartner betreut werden kann, wird im Rahmen der Anfrage geprüft.
Maßgeblich für die Teilnahme ist der Eingang der Schrankanfrage innerhalb des Aktionszeitraums. Eine Anfrage zählt auch dann zur Aktion, wenn der daraus entstehende Kaufvertrag erst nach Ablauf des Aktionszeitraums abgeschlossen wird. Die Spende wird in diesem Fall erst nach Abschluss des Kaufvertrags und nach Prüfung der weiteren Voraussetzungen ausgelöst.
Teilnahmeberechtigt sind Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, die im Aktionszeitraum eine qualifizierte Schrankanfrage stellen und daraus einen spendenberechtigten Schrankkauf bei einem teilnehmenden Franchisepartner abschließen.
Sportvereine können im Rahmen der Aktion als begünstigte Vereine benannt werden, sofern sie die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.
Kundinnen und Kunden stellen im Aktionszeitraum eine Anfrage für ein individuelles Schrankprojekt bei den Schrankhelden.
Um einen Sportverein zu unterstützen, muss der gewünschte Sportverein im Kommentarfeld der Anfrage eindeutig genannt werden. Empfohlen wird folgende Formulierung:
„Schrankhelden Heimspiel-Aktion: Ich möchte den Sportverein [Vereinsname] unterstützen.“
Wird aus dieser Anfrage ein qualifizierter Schrankkauf ab einem Schrankwert von 4.500 € brutto bei einem teilnehmenden Franchisepartner, spendet der jeweilige teilnehmende Franchisepartner 202,60 € an den genannten Sportverein.
Pro qualifiziertem Schrankkauf kann nur ein Sportverein berücksichtigt werden. Wird mehr als ein Verein genannt oder ist die Angabe nicht eindeutig, kann der Veranstalter eine Klärung verlangen oder die Spendenberechtigung ablehnen.
Eine nachträgliche Benennung oder Änderung des Sportvereins nach Kaufabschluss ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Ein qualifizierter Schrankkauf im Sinne dieser Teilnahmebedingungen liegt vor, wenn:
Als Schrankwert gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Brutto-Auftragswert des Schrankprojekts. Maßgeblich ist der finale Bruttobetrag des Schrankprojekts zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses.
Eine Barauszahlung, Verrechnung mit dem Kaufpreis, Übertragung auf andere Personen oder Auszahlung an Kundinnen und Kunden ist ausgeschlossen.
Begünstigt werden können Sportvereine mit Sitz in Deutschland und Österreich, die rechtlich in der Lage sind, eine Spende entgegenzunehmen.
Der Veranstalter und/oder der jeweilige teilnehmende Franchisepartner behalten sich vor, die Spendenfähigkeit des genannten Vereins zu prüfen und hierfür weitere Informationen vom Verein anzufordern, insbesondere Ansprechpartner, Kontaktdaten und Bankverbindung.
Nicht berücksichtigt werden können insbesondere Privatpersonen, lose Gruppen ohne klare Vereinsstruktur, kommerzielle Unternehmen, politische Organisationen sowie Vereine oder Organisationen, deren Unterstützung gegen gesetzliche Vorschriften, diese Teilnahmebedingungen oder berechtigte Interessen des Veranstalters oder des jeweiligen Franchisepartners verstößt.
Kann ein genannter Verein nicht eindeutig identifiziert werden oder ist eine Auszahlung der Spende an den Verein nicht möglich, kann der Veranstalter oder der jeweilige Franchisepartner die Kundin oder den Kunden um eine Korrektur bitten. Erfolgt keine Klärung, entfällt die Spendenberechtigung.
Für jeden qualifizierten Schrankkauf spendet der jeweilige teilnehmende Franchisepartner 202,60 € an den benannten Sportverein.
Die Spende erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags und nach Ablauf möglicher Storno-, Rücktritts- oder Widerrufsfristen. Der konkrete Zeitpunkt der Auszahlung kann abhängig von der internen Abwicklung und der Rückmeldung des jeweiligen Vereins variieren.
Die Spende erfolgt ausschließlich direkt an den begünstigten Sportverein. Kundinnen und Kunden haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Spendenbetrags, Verrechnung mit dem Kaufpreis oder Ausstellung einer Spendenbescheinigung.
Eine Zuwendungsbestätigung kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ausschließlich auf den tatsächlichen Spender ausgestellt werden.
Nach Ende der Aktion erhält der Sportverein mit den meisten qualifizierten Spendenaufträgen zusätzlich eine Spende in Höhe von 2.026 €.
Als Spendenauftrag zählt jeder qualifizierte Schrankkauf im Sinne dieser Teilnahmebedingungen, bei dem der jeweilige Sportverein eindeutig benannt wurde. Auch Kaufverträge, die erst nach Ablauf des Aktionszeitraums abgeschlossen werden, können berücksichtigt werden, sofern die ursprüngliche Anfrage innerhalb des Aktionszeitraums eingegangen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zusatzspende in Höhe von 2.026 € erfolgt durch den Veranstalter oder einen von ihm bestimmten teilnehmenden Franchisepartner an den ermittelten Sportverein.
Maßgeblich für die Ermittlung des Vereins mit den meisten Spendenaufträgen ist die interne Auswertung nach Abschluss und Prüfung aller spendenberechtigten Aufträge.
Bei Gleichstand mehrerer Sportvereine wird die Zusatzspende in Höhe von 2.026 € zu gleichen Teilen auf die betroffenen Vereine aufgeteilt.
Kann der ermittelte Sportverein die Zusatzspende nicht annehmen, nicht eindeutig zugeordnet werden oder meldet sich trotz Kontaktaufnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, behält sich der Veranstalter vor, die Zusatzspende an den nächstplatzierten berechtigten Sportverein zu vergeben oder eine andere angemessene Lösung zu wählen.
Eine Barauszahlung der Zusatzspende an Kundinnen und Kunden, Vereinsmitglieder oder Privatpersonen ist ausgeschlossen.
Sportvereine können über ein Formular weitere Informationen und Werbematerial zur Aktion anfordern.
Die Anforderung von Informations- oder Werbematerial begründet keinen Anspruch auf eine Spende, keine automatische Berücksichtigung im Vereinsranking und keine sonstige Gegenleistung.
Vom Veranstalter bereitgestelltes Werbematerial darf ausschließlich zur Bewerbung der Aktion „Das Schrankhelden Heimspiel“ genutzt werden. Eine Veränderung, Weitergabe oder Nutzung außerhalb der Aktion ist nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Sportvereine sind dafür verantwortlich, bei eigener Bewerbung der Aktion keine offiziellen Bezeichnungen, Logos, Marken, Spielpläne, Embleme oder sonstigen geschützten Inhalte Dritter zu verwenden, sofern hierfür keine ausdrückliche Berechtigung vorliegt.
Der Veranstalter behält sich vor, Kundinnen und Kunden, Sportvereine oder Anfragen von der Aktion auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder der Verdacht auf Manipulation, Missbrauch, falsche Angaben oder sonstiges unlauteres Verhalten besteht.
Dies gilt insbesondere bei mehrfachen Scheinanfragen ohne ernsthafte Kaufabsicht, unzutreffenden Vereinsangaben, manipulierten Kontaktdaten oder Versuchen, die Spendenmechanik künstlich zu beeinflussen.
Bereits zugesagte oder geplante Spenden können in solchen Fällen zurückgehalten oder storniert werden.
Im Rahmen der Aktion verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung der Aktion, zur Bearbeitung von Schrankanfragen, zur Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, zur Kontaktaufnahme mit Sportvereinen, zur Bereitstellung von Informationsmaterial sowie zur Abwicklung und Dokumentation der Spenden erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere Name, Kontaktdaten, Adressdaten, Angaben zum Schrankprojekt, der genannte Sportverein sowie Kommunikationsinhalte verarbeitet werden.
Soweit für die Durchführung erforderlich, können Daten an teilnehmende Franchisepartner oder an den benannten Sportverein übermittelt werden. Eine Weitergabe erfolgt nur im notwendigen Umfang.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten sind Kundinnen und Kunden sowie Vereine selbst verantwortlich.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters abrufbar.
Wichtig für die Landingpage: Beim Anfrageformular und beim Vereinsformular sollte zusätzlich direkt auf die Datenschutzerklärung verwiesen werden, weil Art. 13 DSGVO Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten vorsieht.
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus sachlichen Gründen anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, rechtlichen Änderungen, Missbrauchsversuchen, organisatorischen Hindernissen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen.
Bereits entstandene Ansprüche aus qualifizierten Schrankkäufen bleiben hiervon unberührt, sofern die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Übertragungsfehler, nicht erreichbare Formulare, Datenverluste oder sonstige Probleme, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen und eine Teilnahme an der Aktion beeinträchtigen können.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vertragspartner ist der jeweilige Schrankhelden-Partner.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Aktionsdurchführung, der Spendenzuordnung und der Ermittlung des Vereins mit den meisten qualifizierten Spendenaufträgen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.